Trogemannstraße
Die Verwaltung berichtete über die Entwicklungen seit dem letzten Ortstermin in der Trogemannstraße. Die Planung für den Umbau dieser Straße und der Hülsstraße wird auf den Weg gebracht. Die Beschlussvorlage über die Planungsleistungen wird in der Ratssitzung Anfang Oktober endgültig beschlossen.
Auf unsere Anregung im SPA wurden die Ziele des Umbaus um folgende Themen ergänzt:
- Alleenschutz
- Schwammstadt
- Klimaanpassung
- Bürgerbeteiligung
Mittlerweile wurden auch endlich Maßnahmen zur Verkehrssicherung ausgeführt. Unsere Nachfrage, warum das so lange gedauert hat, wenn die Ausführung dann doch so einfach ist, konnte die Verwaltung nicht schlüssig beantworten.
Auf die Problematik von sehbeeinträchtigten Menschen wurde von den Ausschussmitgliedern hingewiesen. Eine vorübergehende Lösung wurde allerdings nicht in Aussicht gestellt, sondern erst für den endgültigen Umbau angekündigt.
Ein Gutachten über die Vitalität der Bäume und Möglichkeiten zum Umgang mit den störenden Wurzeln ist in Arbeit und wird wahrscheinlich im nächsten Ausschuss vorgestellt. Auf unsere Nachfrage wurde bestätigt, dass bis dahin keine weiteren Bäume gefällt werden.
ALDI Sickingmühle
Bezüglich des Vorhabens Aldi-Sickingmühle hat die Verwaltung unsere Nachfragen beantwortet.
Mit großer Verwunderung haben wir festgestellt, dass die Beschlussvorlage zur Aufhebung des Bebauungsplans, die vor den Sommerferien gegen unsere Stimmen im Rat beschlossen wurde, keinen besseren Zustand bewirkt hat als eine vollständige Niederlage vor Gericht im Klagefall bewirkt hätte.
Damit ist uns Grünen kein Vorteil für die Stadt ersichtlich, sondern nur ein gewisser Verlust des Schutzes von über hundert Jahre alten Bäumen, der durch die Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan gegeben war. Einzig ALDI profitiert von einer höheren Planungssicherheit.
Auch wir halten einen Nahversorger in Sickingmühle für wichtig, denken aber, dass die Größe des vorhandenen Ladens zur Versorgung ausreicht, sei es durch ALDI oder einen anderen Filialisten.
Diskussion zur Baumschutzsatzung
Den üblichen Verweis auf die Baumschutzsatzung haben wir danach diskutiert. Der Umgang mit der Formulierung aus der Satzung
„eine Erlaubnis (zur Fällung) kann in Betracht kommen, wenn die zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann“
konnte nicht zu unserer Zufriedenheit geklärt werden.
Die übliche Prüfung, ob eine Bebauung zulässig ist, kann in unseren Augen nicht automatisch eine Erlaubnis zur Fällung von Bäumen bedeuten. In unseren Augen ist eine Prüfung von alternativen Bebauungen immer erforderlich.
Gerade von einem großen Konzern, der sich Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Schutz der Biodiversität auf die Agenda geschrieben hat, erwarten wir, dass eine gewisse Beschränkung zum Schutz von ökologisch bedeutsamen Bäumen akzeptiert wird.

