Rückblick auf die letzte Ratssitzung: Unser Kommentar zum ALDI-Neubau in Sickingmühle

Ergänzungsantrag zu 2026/0359 Top 10: “Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 194a für den Bereich Hammer Straße zwischen Wellkampweg und Marler Straße in Marl Sickingmühle im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB”:

“In der Beschlussvorlage, in der es ALDI möglich gemacht werden soll, eine Erweiterung ohne Rücksicht auf mindestens 8 erhaltenswerte Bäume zu realisieren, geht es um die Aufhebung eines fehlerhaften Bebauungsplans. Das hört sich erst mal unproblematisch an. Aber durch die Aufhebung tritt gleichzeitig ein Recht in Kraft, dass es Aldi ohne Probleme ermöglicht sein Geschäft zu vergrößern und damit auch mindestens 8 Eichen zu beseitigen, da sie im Weg stehen.

Die Intention des alten leider fehlerhaften Bebauungsplans war eine Festlegung des Baufeldes auf die Größe und Stelle der ehemaligen bebauten Fläche und ein Schutz der Bestandsbäume. Aldi hat dem zugestimmt und seine Bebauung angepasst. Jetzt möchten sie sich vergrößern und dafür sollen früher geschützte Bäume gefällt werden. Aldi sollte sich aber auch Gedanken darüber machen, dass viele der Kunden auch wegen der alten Bäume und der dadurch angenehmen Beschattung zum Einkaufen kommen.

Heute ist der Klimawandel so weit fortgeschritten, dass ein strengerer Schutz von Bäumen und Stadtgrün zwingend notwendig ist und nicht weniger. Die in Marl gültige Baumschutzsatzung wird in Zeiten der Klimaanpassung diesem Anspruch nicht gerecht. Wie wir auf Nachfrage im Umweltausschuss erfahren haben, wird bei Anträgen auf Baumfällungen aufgrund von Bauvorhaben nur geprüft, ob tatsächlich gebaut werden soll. Dies geht immer zu Lasten der Bäume aus. Daher müssen wir dazu übergehen den Schutz von Bestandsbäumen zu verstärken um unsere Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden zu schützen. Dies kann und muss heutzutage natürlich auch in der Bauleitplanung erfolgen.

Daher beantragten wir folgenden Ergänzungsantrag. Zusätzlich zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 194a wird die Neuaufstellung eines rechtssicheren Bebauungsplan, der auch den Großteil der Bestandsbäume unter Schutz stellt, beschlossen. Bedingung für eine Erweiterung von Aldi ist, dass deutlich weniger als 8 Bäume gefällt werden.”

Der Ergänzungsantrag wurde in der Ratssitzung mehrheitlich abgelehnt. Wie bedauern die Kurzsichtigkeit der Ratsmitglieder und hoffen auf aktive Beteiligung der Bevölkerung an der weiteren Diskussion. Unserer Einschätzung nach ist die Gefahr der Abwanderung von Aldi tolerierbar, zumal an diesem attraktiven Standort mit Sicherheit ein neuer Nahversorger entstehen würde.

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