Rat beschließt Bezahlkarte – Marler GRÜNE sind dagegen!

Mit großer Mehrheit( 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung) hat der Rat der Stadt Marl die Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge und Asylbewerber beschlossen. Trotz Widerstand von Flüchtlings – und Menschenrechtsorganisationen fand ein Antrag der Wählergemeinschaft DIE GRÜNEN kaum Mitstreiter*innen. Die fachlich unterstützten Einwände unserer Fraktion, s.u., fanden keine Resonanz. Da den zustimmenden Fraktionen Sachargumente fehlten, gab es absurde Gründe, die Karte einzuführen. Hier eine kleine Auswahl, ohne Zuordnung der Parteizugehörigkeit: „Kartenzahlung ist in vielen skandinavischen Ländern schon Standard“, „Der Landrat erwartet die Zustimmung aller Städte des Kreises“, „Das lästige Bezahlen mit Kleingeld entfällt“, „Die Bezahlkarte rettet Menschenleben, da es weniger Flüchtlinge auf Booten geben wird“. Erschreckende Aussagen!

Hier der Wortbeitrag von Johannes Westermann, Fraktion Wählergemeinschaft DIE GRÜNEN aus der Sitzung:

Ich möchte mit einigen Zitaten beginnen:

Andrea Kothen, Referentin bei PRO ASYL:

„Bund und Länder haben mit der Einigung zur Bezahlkarte ein Diskriminierungsprogramm verabredet. Denn das erklärte Ziel der Ministerpräsident*innen mit dem Bundeskanzler im November 2023 war, mit unterschiedlichen Maßnahmen die Asylzahlen zu senken. Mit der Bezahlkarte wird also vor allem der Zweck verfolgt, den Menschen das Leben hier schwer zu machen und sie abzuschrecken. Schon allein wegen dieses unverhohlenen Motivs wirft die Bezahlkarte verfassungsrechtliche Fragen auf. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 entschieden, dass die Menschenwürde nicht aus migrationspolitischen Gründen relativiert werden darf“, sagt Andrea Kothen, Referentin bei PRO ASYL.

SPD Fraktion Dortmund:

„Es gibt keine Hinweise auf flächendeckenden Missbrauch von Sozialleistungen, die einen so tiefgreifenden Eingriff in die Rechte der Asylbewerber rechtfertigen würden. Die Karte solle ein Problem lösen, das es nicht gebe.“

Monica Marion Sandhas, Co Vorsitzende GRÜNE Hannover

„In einer Zeit, in der Integration entscheidend ist, wird mit der Bezahlkarte das genaue Gegenteil bewirkt: Diskriminierung und Ausgrenzung“.

NRW-Flüchtlingsrat:

Die Bezahlkarte ist abzulehnen , weil sie diskriminierend und absehbar verfassungswidrig ist. Die Einführung der Karte würde bedeuten, dass die Leistungsempfängerinnen über die im Falle der Gewährung von Grundleistungen ohnehin unter dem Existenzminimum liegenden Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht mehr frei verfügen könnten. Der fehlende Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr kann u. a. das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz der Karteninhaberinnen gefährden, da Rechtsanwältinnen meist auf Ratenzahlung per Überweisung setzen. Geflüchtete Menschen werden zudem in ihrer Freiheit eingeschränkt, Verträge abzuschließen – egal ob Versicherungen, Telefonverträge, Online-Einkäufe oder das Deutschlandticket. Eine „Korrektur“ ist nach der bisherigen Praxis nur über den aufwändigen Umweg der – gar nicht vorgesehenen – Whitelist möglich. Die Begrenzung des Barbetrags erschwert es den Betroffenen, in Geschäften oder auf Märkten einzukaufen, die keine (Debit-)Kartenzahlung bieten. Selbst kleine alltägliche Ausgaben – beispielsweise Taschengeld für den Schulausflug der Kinder oder Münzen für die Benutzung öffentlicher Toiletten – würden zur Herausforderung werden. Verfassungsrechtlich zutiefst problematisch ist auch die Möglichkeit, die Nutzung der Bezahlkarte örtlich zu beschränken. In einem „Pilotprojekt“ der Stadt Velbert ist es den Betroffenen durch die örtliche Beschränkung des Einsatzes der Karte auf das Stadtgebiet so selbst verwehrt, andernorts preiswerter einzukaufen. Da eine räumliche Begrenzung der Karte auch z. B. Rückschlüsse auf geltende Aufenthaltsbeschränkungen zulässt, ist dadurch zudem der Weg eröffnet, Sozialleistungen als Kontroll- und Disziplinierungsinstrument zu missbrauchen – ein massiver Eingriff in die Würde und Handlungsfreiheit eines jeden Menschen.

Dies sind nur einige wenige Zitate die den breiten Widerstand gegen die Einführung einer Bezahlkarte widerspiegeln. Viele Kommunen in NRW haben mittlerweile die Einführung der Bezahlkarte abgelehnt, beispielhaft möchte ich hier Bedburg, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Erkrath, Krefeld, Langenberg, Langenfeld, Mönchengladbach, Monheim, Münster und Aachen genannt. In Gladbeck und Kamen haben sich breite politische Mehrheiten gegen die Bezahlkarte formiert, in Bonn, Dinslaken, Herford, Köln, Leverkusen, Ratingen und Unna empfiehlt die Verwaltung die Nichteinführung der Bezahlkarte. Dies ist eine, nicht ganz vollständige Liste von NRW Städten die die Möglichkeit der Opt-Out- Regelung in Anspruch nehmen. Was sagt die Verwaltung in ihrer Vorlage dazu? Eigentlich nichts, aber ein Satz spiegelt die ganze Widersinnigkeit der Verwaltungsempfehlung wider: „Die Wirkung der Bezahlkarte im Gesamten ist von einer möglichst umfassenden Einführung abhängig.“

Von einer umfassenden Einführung kann angesichts des Widerstandes in vielen Städten unseres Landes nicht die Rede sein, und auch im Kreis Recklinghausen wird es wohl nicht zu einer einheitlichen Regelung kommen.

Was soll mit der Bezahlkarte erreicht werden? Das erläutert die Verwaltungsvorlage. „Daher ist die Zielsetzung einer Bezahlkarte; Geldtransfers ins Ausland zu unterbinden, Barauszahlungen an Leistungsempfänger*innen einzuschränken und damit den verwaltungsaufwand der Kommunen zu minimieren.“

Der erste Teil dieser Aussage ist längst überholt. Es gibt keine Nachweise, dass in nennenswertem Umfang Sozialleistungen in Herkunftsländer zurückgesendet werden. Die unter dem Regelsatz der Sozialhilfe liegenden Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz sind so gering, dass Asylsuchenden davon so gut wie nie etwas übrigbleibt. Wenn manche Menschen es dennoch durch äußerste Sparsamkeit schaffen, von dem wenigen Geld, das sie monatlich erhalten, einen kleinen Betrag für ihre Familienangehörigen in Afghanistan, Syrien, Eritrea oder anderen Ländern beiseite zu legen, dann ist das keinesfalls verwerflich. Statistiken zeigen zudem, dass erst ab Erwerbstätigkeit nennenswerte Beträge an Familienangehörige geschickt werden. Dann werden allerdings gleichzeitig Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in die Staatskassen der Bundesrepublik gezahlt.

Die angebliche Minimierung des Verwaltungsaufwandes entlarvt die Verwaltung selber, in dem sie den entstehenden Mehraufwand der Verwaltung in der Berichtsvorlage auflistet.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Bezahlkarte ein Instrument der Diskriminierung und Diskreditierung von Flüchtlingen ist. Sie behindert alle Bemühungen der Integration und der Eingliederung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in unsere Gesellschaft und insbesondere in die kommunale Gesellschaft. Die Betroffenen werden stigmatisiert, kenntlich gemacht und in ihrer freien Lebensgestaltung eingeschränkt. Nicht Ausgrenzung, sondern Bemühungen um Integration und Teilhabe sind notwendig.

Marl ist eine Stadt, die sich immer um Integration und freundliche Aufnahme von Menschen aus aller Welt bemüht hat. Die aktuelle politische Lage macht die Bemühungen um Menschlichkeit immer schwieriger. Deshalb darf es nicht sein, dass unsinnige Verwaltungsvorschriften diese Bemühungen erschweren. Liebe Ratskolleg*innen der demokratischen Parteien : Fassen Sie sich ein Herz und stimmen sie gegen die Bezahlkarte und für die vom Gesetzgeber ausdrücklich eingeräumte Opt-Out Regelung.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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