Ein Ärgernis waren in der jetzt endenden Ratsperiode ständig fehlende Ratsmitglieder. Trotz üppiger Aufwandsentschädigungen fehlten Mandatsträger häufig und unentschuldigt. Wir fragen nach, was man gedenkt, dagegen zu tun und welche Möglichkeiten es gibt, dieses Fehlverhalten zu sanktionieren. Hier unsere Anfrage an den nächsten Rat:
Anfrage:
1.) Welche möglichen Maßnahmen können durch den Rat bzw. durch die Verwaltung getroffen werden, wenn Ratsmitglieder ständig in den Sitzungen fehlen?
2.) Besteht die Pflicht zur Entschuldigung, wenn Ratsmitglieder in Sitzungen fehlen?
3.) Wenn ja, gilt diese Pflicht auch für Ausschusssitzungen, wenn es zur Nichtteilnahme einer Fraktion kommt?
4.) Gibt es Überlegungen, das Fehlen von Ratsmitgliedern in der kommenden Ratsperiode stärker als bisher zu sanktionieren?
Begründung:
In der jetzt endenden Ratsperiode fielen mehrere Ratsmitglieder durch häufiges Fehlen (bis zu 90 % Fehlzeiten) auf. Damit sind ausdrücklich nicht krankheitsbedingtes Fehlen oder das Fehlen in einzelnen Sitzungen gemeint. Sie konnten oder wollten damit ihrer Funktion als gewähltes Ratsmitglied nicht nachkommen. Da es nicht auszuschließen ist, dass es in der neuen Ratsperiode wieder zu solchen Ausfällen kommt, bitten wir um die Beantwortung obiger Fragen.