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02.07.2010

kraftwerk08_2009_300.jpgGrüne WG: Landesentwicklungsplanung "Energieversorgung" muss gestoppt werden

Der "illegale" Kraftwerksneubau in Datteln

Die Änderung des Landesentwicklungsplanes stellt bekanntlich den Versuch der noch amtierenden CDU/FDP-Landesregierung dar, den durch Gerichtsbeschluß für illegal erklärten Bau des Kohle-Großkraftwerkes in Datteln nachträglich zu legalisieren. Darüber hinaus enthält die Neufassung des LEP eine Bestandsgarantie für 36 Kohlekraftwerke und die Option für den Bau weiterer Steinkohle- und Braunkohlekraftwerke in NRW, was den Klimaschutzzielen der EU und der Bundesregierung zuwiderläuft. Für die Wählergemeinschaft Die Grünen Marl ist nicht hinnehmbar, dass eine Landesregierung Lobbypolitik für Stromkonzerne betreibt, statt aktive Vorsorge zur Verhinderung der negativen Folgen des Klimawandels zu treffen, indem sie das Ziel verfolgt, nennenswerte Reduktionen der CO2-Emissionen zu erreichen. Deshalb beantragt die Fraktion in der kommenden Ratssitzung, den Entwurf des Landesentwicklungsplanes zurückzuweisen und ihn von der neuen Regierung in Düsseldorf überarbeiten zu lassen.

Lesen Sie den Antrag im Wortlaut!

 

 

Die Wählergemeinschaft Die Grünen Marl beantragt zu dem Tagesordnung „1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen" :

1. Die geänderte Fassung des Landesentwicklungsplans wird zurückgewiesen.

2. Der Landesentwicklungsplan wird zwecks Überarbeitung bzw. Neufassung in die beschlußfassenden Gremien zurückverwiesen.

3. Die Stellungnahme der Verwaltung zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen wird deshalb nicht beschlossen.

Die Änderung des Landesentwicklungsplanes stellt bekanntlich den Versuch der noch amtierenden CDU/FDP-Landesregierung dar, den durch Gerichtsbeschluß für illegal erklärten Bau des Kohle-Großkraftwerkes in Datteln nachträglich zu legalisieren. Darüber hinaus enthält die Neufassung des LEP eine Bestandsgarantie für 36 Kohlekraftwerke und die Option für den Bau weiterer Steinkohle- und Braunkohlekraftwerke in NRW, was den Klimaschutzzielen der EU und der Bundesregierung zuwiderläuft. Für die Wählergemeinschaft Die Grünen Marl ist nicht hinnehmbar, dass eine Landesregierung Lobbypolitik für Stromkonzerne betreibt, statt aktive Vorsorge zur Verhinderung der negativen Folgen des Klimawandels zu treffen, indem sie das Ziel verfolgt, nennenswerte Reduktionen der CO2-Emissionen zu erreichen.

So wird z.B. die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung nicht verbindlich festgelegt, sondern lediglich als Option – in Abhängigkeit von Nachfragepotential, Infrastruktur und Vertretbarkeit des Aufwandes – benannt. Um das große Potential der Kraft-Wärme-Kopplung auszuschöpfen, muss deren Nutzung jedoch als verbindliches Ziel festgeschrieben werden. Neue Kraftwerke dürfen nur an Standorten errichtet werden, an denen eine Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung auch gewährleistet werden kann.

Darüber hinaus stellen die 36 im Entwurf zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplans benannten Standorte für Großkraftwerke Vorranggebiete dar, die nicht die Wirkung von Eignungsgebieten haben. Das bedeutet, dass ein Kraftwerksneubau auch außerhalb der 36 genannten Standorte in Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzung ermöglicht wird. Hiermit wird ein Freibrief für den Bau neuer Großkraftwerke ausgestellt, der eine gravierende Konkurrenz zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und der dezentralen Energieversorgung darstellt. Diese Regelung ist daher abzulehnen, vor allem, da die Landesregierung hierdurch auf die planerischen Festlegungen eines Raumordnungsverfahrens verzichtet. Statt Raumordnung erzeugt diese Vorgehensweise Beliebigkeit. Vorranggebiete für Großkraftwerke müssen die Wirkung von Eignungsgebieten haben.

Eine Neufassung des Landesentwicklungsplanes NRW muss den Anforderungen, die angesichts der zu erwartenden Erderwärmung an den Klimaschutz in NRW zu stellen sind, Rechnung tragen. Im LEP sind die planerischen Voraussetzungen für eine ökologisch und klimarelevant nachhaltige Energieversorgung zu schaffen. Unter der Prämisse, dass bis zum Jahr 2050 die CO2-Emissionen um 90 bis 95 % gesenkt werden müssen, ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung planerisch zu sichern.

Eine Neufassung des LEP NRW darf Planungen und Entscheidungen über künftige Standorte für Großkraftwerke nicht untergeordneten administrativen oder/und politischen Gremien überlassen.

Wir erwarten angesichts der Aussagen der demnächst vermutlich regierungstragenden Parteien im NRW-Wahlkampf, dass sich im überarbeiteten Landesentwicklungsplan diese Aussagen wiederfinden und zur Konzeption einer Energieversorgungspolitik führen, die den Anforderungen unserer Zeit und den Erwartungen der nachfolgenden Generationen auch gerecht wird.

Für die Fraktion

 

 

 
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